Im Rahmen der Dienstleistung der Beglaubigungen von Dokumenten stellen wir sicher:
- Gerichtliche (amtliche) Beglaubigungen
- Notarielle Beglaubigungen
- Legalisationen
- Superlegalisationen
- Apostillen
Alle oben aufgeführten Beglaubigungen führen wir ebenfalls in Expressterminen durch.
Die Beglaubigung einer Übersetzung ist unerlässlich, wenn es sich um ein offizielles Dokument handelt, das im Ausland für amtliche, gerichtliche oder polizeiliche Zwecke verwendet werden soll. Es wird die Unterschrift der kompetenten Amtsperson, die das entsprechende Dokument unterzeichnete, sowie auch die Echtheit des angefügten Amtsstempels beglaubigt.
Die Art der höheren Beglaubigung einer Übersetzung ist vor allem dadurch determiniert, ob die entsprechenden Staaten Signatare des Haager Übereinkommens sind oder nicht, ferner richtet sie sich ebenfalls nach den abgeschlossenen bilateralen Abkommen und den Anforderungen des Bestimmungslands des gegebenen Dokuments.
Die entsprechende Beglaubigung eines tschechischen Dokuments bzw. einer Übersetzung können wir auch in dem Fall sicherstellen, dass die zuständige Vertretungsbehörde des gegebenen Staats keinen Sitz in der Tschechischen Republik hat.