Allgemeine Geschäftsbedingungen
herausgegeben gemäß § 273 Abs. 1) des Gesetzes Nr. 513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch, in gültiger Fassung
I. Eingangsbestimmungen
I.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „AGB“) bilden einen integralen Bestandteil des Rahmenvertrags zur Gewährleistung von Übersetzungs- / Dolmetscher- / Fremdenführerdienstleistungen, der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, und sofern dieser Vertrag nicht abgeschlossen wird, dann auch der einzelnen Verträge zur Gewährleistung von Übersetzungs- / Dolmetscher- / Fremdenführerdienstleistungen (im Folgenden nur „Vertrag“), die auf der Grundlage der Bestellung des Klienten/des Auftraggebers (im Folgenden nur „Auftraggeber“) entstehen, die von der Handelsgesellschaft I.L.T.S. Praha, s.r.o., IČ (ID.-Nr.) 273 94 701, mit Sitz Prag 1, Washingtonova 5, PLZ 110 00 (im Folgenden nur „Auftragnehmer“) bestätigt wurden.
I.2 Die AGB legen die Grundregeln der Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen der Gewährleistung von Übersetzungs- / Dolmetscher- / Fremdenführerdienstleistungen fest, d.h. sie legen die Grundregeln und Bedingungen, unter denen der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Übersetzungs- / Dolmetscher- / Fremdenführerdienstleistungen durchführt, fest und bestimmen gleichzeitig die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers (im Folgenden auch als „Vertragsparteien“).
I.3 Durch den Verweis auf die AGB ist in Einklang mit Best. § 273 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch, in gültiger Fassung, (im Folgenden nur „Handelsgesetzbuch“), ein Teil des Inhalts des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gültig bestimmt. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht durch die AGB geregelt sind, richten sich nach der Regelung, die in der Vereinbarung der Vertragsparteien enthalten ist, und nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Wenn die Rechte und Pflichten, die von den AGB geregelt sind, von den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien abweichen, die sich aus der Vereinbarung der Vertragsparteien ergeben, haben diese Vereinbarungen der Vertragsparteien Vorrang vor den AGB.
II. Leistungsgegenstand
II.1 Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Dienstleistungen, die mit dem Unternehmensgegenstand des Auftragnehmers zusammenhängen, in diesem Falle insbesondere die Anfertigung von Übersetzungen und das Anbieten von Dolmetscher- und Fremdenführerdienstleistungen sowie von Dienstleistungen, die mit diesen Dienstleistungen zusammenhängen, (im Folgenden nur Auftrag), gemäß den Anforderungen, die in der vom Auftragnehmer bestätigten Bestellung aufgeführt sind.
III. Bestellungen
III.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entsteht auf der Grundlage der vom Auftragnehmer bestätigten Bestellung des Auftraggebers, die in schriftlicher Form erfolgt, wobei die schriftliche Form gewahrt ist, wenn die Bestellung per Fax oder in Form von E-Mail, elektronischer Bestellformulare oder anderer elektronischer Mittel erfolgt, welche die Erfassung des Inhalts der Bestellung und die Bestimmung der Person, welche die Bestellung tätigte, ermöglichen /im Folgenden nur „Bestellung“/; wenn die Bestellung mit elektronischen Mitteln erfolgt, muss sie nicht gemäß den Sonderrechtsvorschriften elektronisch unterzeichnet sein. Die Bestellung muss außer der genauen Spezifikation des Auftraggebers im Sinne von Vorname, Nachname / Bezeichnung der Firma, Wohnsitz / Firmensitz, Personenkennzahl / Identifikationsnummer, Telefonnummer und der genauen Beschreibung des Auftrags auch den Erfüllungstermin, die Art der Übergabe, die Form der Bezahlung sowie das Datum und die Unterschrift des Auftraggebers enthalten.
III.2 Der Auftragnehmer bestätigt die Bestellung des Auftraggebers in schriftlicher Form, wobei die schriftliche Form auch in der Form gewahrt ist, die aus dem vorangehenden Absatz hervorgeht. Bis zu dem Augenblick, in dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Bestellung schriftlich bestätigt, ist diese Bestellung für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Aus einer unbestätigten Bestellung ergeben sich für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtungen oder Pflichten.
III.3 Die vereinbarten Bedingungen der Vertragsbeziehung können nur durch ausdrückliche Übereinkunft beider Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
IV. Allgemeine Bestimmungen
IV.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Erfüllung der Bedingungen, die in Artikel III. AGB aufgeführt sind, den vereinbarten Auftrag gemäß der vom Auftragnehmer bestätigten Bestellung des Auftraggebers (im Folgenden nur „bestätigte Bestellung“) auszuführen, und zwar in der bestimmten Sprache, im vereinbarten Termin und zum vereinbarten Preis, und ihn auf die vereinbarte Weise zu übergeben.
IV.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den bestellten Auftrag gemäß der bestätigten Bestellung zu übernehmen und dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis des Auftrags gemäß Bestimmung Artikel VIII. zu bezahlen.
V. Übergabe und Übernahme des Auftrags
V.1. ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISTUNGEN
V.1.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ausgeführten Auftrag in dem Termin und auf die Weise zu übernehmen, die in der bestätigten Bestellung aufgeführt sind. Wenn der Auftraggeber diese Pflicht auch dann nicht erfüllt, nachdem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert wurde, wird angenommen, dass der Auftraggeber den Auftrag ordentlich und pünktlich 24 Stunden nach der Absendung der Aufforderung zur Übernahme des Auftrags erhielt.
V.1.2. Der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person/der Mitarbeiter des Auftraggebers ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei Erhalt des ausgeführten Auftrags den Erhalt des Auftrags schriftlich zu bestätigen.
V.1.3. Wenn der Auftraggeber seine Pflicht, die in Abs. V.1.2. dieses Artikels aufgeführt ist, nicht erfüllt, und es auch in einer Frist von 24 Stunden nach Ablauf des Termins für die Übergabe des Auftrags von Seiten des Auftraggebers nicht zur Bestätigung der Übernahme des Auftrags kommt, nimmt der Auftragnehmer an, dass der Auftraggeber den Auftrag ordentlich und pünktlich erhielt.
V.1.4. Wenn der Auftraggeber die Lieferung des Auftrags nicht innerhalb von 24 Stunden nach Absendung des Auftrags anmahnt, nimmt der Auftragnehmer an, dass der Auftraggeber den Auftrag ordentlich und pünktlich erhielt. Wenn der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Mahnung bezüglich der Lieferung des Auftrags erhält, ist er verpflichtet, den Auftrag unmittelbar nach Erhalt dieser Mahnung zu senden.
V.1.5. Der Auftrag ist von Seiten des Auftragnehmers nicht verspätet geliefert, wenn der Auftragnehmer ihn auf der Grundlage der Mahnung des Auftraggebers wiederholt liefert und gleichzeitig nachweist, dass er ihn bereits früher an den Auftraggeber abgesendet hatte.
V.1.6. Für den Fall, dass der ausgeführte Auftrag aus ernsten Gründen nicht in der verlangten Weise zugestellt werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ersatzart für die Zustellung des ausgeführten Auftrags zu wählen, und zwar auf Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf diesen Umstand im Voraus hingewiesen.
V.1.7. Wenn es der Auftraggeber ohne ernsten Grund ablehnt, den bestätigten, durch die Bestellung ordentlich vereinbarten und ausgeführten Auftrag zu übernehmen, wird dieser Auftrag zum Datum der Ablehnung der Übernahme als erfüllt angesehen, und dem Auftragnehmer entsteht Anspruch auf die in der bestätigten Bestellung vereinbarte Vergütung, und dem Auftraggeber entsteht die Pflicht, diese zu bezahlen.
V.1.8. Wenn der Auftragnehmer den Auftrag aus Gründen, die nicht auf Seiten des Auftragnehmers liegen, nicht im vereinbarten Termin gemäß der bestätigten Bestellung übergibt, insbesondere wenn die Realisierung des Auftrags mit der Ausübung der Tätigkeit von Staatsorganen, Gerichten, Notaren, Botschaften usw. verbunden ist, verlängert sich der vereinbarte Termin für die Übergabe des Auftrags um den Zeitraum des Verzugs der betreffenden dritten Parteien.
V.2. DOLMETSCHERDIENSTLEISTUNGEN
V.2.1. Der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person/der Mitarbeiter des Auftraggebers ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unmittelbar nach dem realisierten Dolmetschen schriftlich im Protokoll über das Dolmetschen zu bestätigen, dass das Dolmetschen realisiert wurde, dass es ordentlich und pünktlich erfolgte, und falls das nicht so war, seine Vorbehalte zum realisierten Dolmetschen aufzuführen; wenn keine Vorbehalte aufgeführt werden, wird angenommen, dass das realisierte Dolmetschen ordentlich und pünktlich stattfand.
V.2.2. Wenn der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person/der Mitarbeiter des Auftraggebers es ablehnt, die Realisierung des Dolmetschens im Protokoll zu bestätigen, wird dieser Auftrag als Auftrag angesehen, der ordentlich und pünktlich erfüllt wurde, und zwar zum Datum der Ablehnung der Bestätigung des Protokolls über das Dolmetschen von Seiten des Auftraggebers oder der von ihm beauftragten Person/des Mitarbeiters des Auftraggebers, und dem Auftragnehmer entsteht Anspruch auf die in der bestätigten Bestellung vereinbarte Vergütung, und dem Auftraggeber entsteht die Pflicht, diese zu bezahlen.
V.3. FREMDENFÜHRERDIENSTLEISTUNGEN
V.3.1. Der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person/der Mitarbeiter des Auftraggebers ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unmittelbar nach der realisierten Fremdenführung schriftlich im Protokoll über die Führung zu bestätigen, dass die Führung realisiert wurde, dass sie ordentlich und pünktlich realisiert wurde, und falls das nicht so war, seine Vorbehalte zur realisierten Führung aufzuführen; wenn keine Vorbehalte aufgeführt werden, wird angenommen, dass die realisierten Führung ordentlich und pünktlich stattfand.
V.3.2. Wenn der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person/der Mitarbeiter des Auftraggebers es ablehnt, die Realisierung der Fremdenführung im Protokoll über die Führung zu bestätigen, wird dieser Auftrag als Auftrag angesehen, der ordentlich und pünktlich erfüllt wurde, und zwar zum Datum der Ablehnung der Bestätigung des Protokolls über die Führung von Seiten des Auftraggebers oder der von ihm beauftragten Person/des Mitarbeiters des Auftraggebers, und dem Auftragnehmer entsteht Anspruch auf die in der bestätigten Bestellung vereinbarte Vergütung, und dem Auftraggeber entsteht die Pflicht, diese zu bezahlen.
VI. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
VI.1. ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISTUNGEN
VI.1.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei der Bestellung des Auftrags den Zweck, zu dem der Auftrag verwendet wird, sowie weitere Umstände des Auftrags, die für dessen erfolgreiche Realisierung durch den Auftragnehmer notwendig sind, so mitzuteilen dass der Auftragnehmer das am besten geeignete fachliche Vorgehen zur Bearbeitung des Auftrags empfehlen und anschließend applizieren kann (Beglaubigung der Übersetzung mit Amtsstempel und Versehen mit Klausel, Durchführung einer fachlichen, stilistischen oder speziellen Vordruckkorrektur usw.). Bei Nichterfüllung dieser Pflicht und bei Aufführung falscher Angaben in der Bestellung kann eventuellen Reklamationsansprüchen von Seiten des Auftraggebers nicht entsprochen werden.
VI.1.2 Der Auftragnehmer trägt nicht die Verantwortung für eventuelle Folgen, die mit der Verletzung des Urheberrechts auf der Grundlage der gemäß den Dispositionen des Auftraggebers ausgeführten Übersetzung verbunden sind.
VI.2. DOLMETSCHERDIENSTLEISTUNGEN
VI.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei der Bestellung des Auftrags den Zweck, zu dem der Auftrag verwendet wird, sowie weitere Umstände des Auftrags, die für dessen erfolgreiche Realisierung durch den Auftragnehmer notwendig sind, so mitzuteilen dass der Auftragnehmer das am besten geeignete fachliche Vorgehen zur Bearbeitung des Auftrags empfehlen und anschließend applizieren kann (Auswahl des Dolmetschers mit den verlangten Fachkenntnissen, Wahl der Dolmetschertechnik, Verwendung der richtigen Art des Dolmetschens, der Weise, auf welche die Ton- und/oder Bildaufzeichnung des Dolmetschens angefertigt wird usw.). Bei Nichterfüllung dieser Pflicht und bei Aufführung falscher Angaben in der Bestellung kann eventuellen Reklamationsansprüchen von Seiten des Auftraggebers nicht entsprochen werden.
VI.2.2 Der Auftraggeber sendet dem Auftragnehmer spätestens 3 Tage vor der Leistung des Dolmetschens das Unterlagenmaterial zum Dolmetschen, das zur Vorbereitung des betreffenden Dolmetschers dient (z.B. Adressen von Webseiten, die sich auf das Dolmetschen beziehen, das Programm, Protokolle, Referate, Material von vergleichbaren früheren Aktionen usw.). Wenn der Auftraggeber das nicht tut, können spätere eventuelle Reklamationen von Fehlern beim Dolmetschen nicht berücksichtigt werden.
VI.2.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher eine andere Tätigkeit über den Rahmen der bestätigten Bestellung hinaus zu verlangen (z.B. schriftliche Übersetzung, Verhandlungsprotokoll, Transport des Gepäcks der Gäste usw.), sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer es nicht anders vereinbaren.
VI.2.4 Das Recht auf die Vergütung für die gesamte Leistungsdauer des Dolmetschens entsteht dem Auftragnehmer auch dann, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Zeit des Auftrags nicht voll ausnutzt, sofern aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die entsprechenden Bedingungen für die betreffende Art des Dolmetschens, einschließlich der technischen Sicherstellung, zu gewährleisten, sofern er das nicht beim Auftragnehmer bestellt.
VI.2.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beförderung des Dolmetschers vom vereinbarten Ort an den Erfüllungsort des Auftrags mit einem entsprechenden Verkehrsmittel im Hinblick auf die Entfernung der Orte sicherzustellen, wenn aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.2.7 Im Fall der eigenen Beförderung des Dolmetschers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer dessen Reisekosten wie auch die auf dem Weg zum Realisierungsort des Auftrags verbrachte Zeit in voller Höhe zu erstatten, wenn aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.2.8 Wenn der Bedarf der Unterbringung besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unterbringung des Dolmetschers in einem Einzelzimmer mit Bad/WC sicherzustellen; wenn das nicht sichergestellt wird, stellt der Auftragnehmer das auf Kosten des Auftraggebers sicher, sofern aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.2.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher eine Pause zur Verpflegung und Erholung in Länge von mindestens einer halben Stunde sicherzustellen, und zwar spätestens nach vier Stunden Dolmetschen.
VI.2.10 Unter einem Dolmetschertag werden für die Zwecke dieser AGB 8 Stunden einschließlich Pausen verstanden.
VI.2.11 Dem Auftragnehmer entsteht das Recht auf Vergütung für die Zeit, die vom Dolmetscher in Zusammenhang mit der Gewährung des Dolmetschens versäumt wurde.
VI.2.12 Der Auftragnehmer trägt nicht die Verantwortung für eventuelle Folgen, die mit der Verletzung des Urheberrechts auf der Grundlage des gemäß den Dispositionen des Auftraggebers durchgeführten Dolmetschens verbunden sind.
VI.3. FREMDENFÜHRERDIENSTLEISTUNGEN
VI.3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei der Bestellung des Auftrags den Zweck, zu dem der Auftrag verwendet wird, sowie weitere Umstände des Auftrags, die für dessen erfolgreiche Realisierung durch den Auftragnehmer notwendig sind, so mitzuteilen dass der Auftragnehmer das am besten geeignete fachliche Vorgehen zur Bearbeitung des Auftrags empfehlen und anschließend applizieren kann (Auswahl des Fremdenführers mit den verlangten Fachkenntnissen, Wahl der Fremdenführertechnik, Verwendung der richtigen Art der Fremdenführung, der Weise, auf welche die Ton- und/oder Bildaufzeichnung der Fremdenführung angefertigt wird usw.). Die Nichterfüllung dieser Pflicht oder bei Aufführung falscher Angaben in der Bestellung kann eventuellen Reklamationsansprüchen von Seiten des Auftraggebers nicht entsprochen werden.
VI.3.2. Der Auftraggeber sendet dem Auftragnehmer spätestens 3 Tage vor der Leistung der Fremdenführung die Information über die verlangte Trasse der Fremdenführung und über weitere zusammenhängende Umstände, die zur Vorbereitung der betreffenden Fremdenführung dienen. Wenn der Auftraggeber das nicht tut, kann eventuellen Reklamationsansprüchen von Seiten des Auftraggebers nicht entsprochen werden.
VI.3.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Fremdenführer eine andere Tätigkeit über den Rahmen der bestätigten Bestellung hinaus zu verlangen, sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer es nicht anders vereinbaren.
VI.3.4. Das Recht auf die Vergütung für die gesamte Leistungsdauer der Fremdenführung entsteht dem Auftragnehmer auch dann, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Zeit des Auftrags nicht voll ausnutzt, sofern aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die entsprechenden Bedingungen für die entsprechende Art der Fremdenführung, einschließlich der technischen Sicherstellung, zu gewährleisten, sofern er das nicht beim Auftragnehmer bestellt.
VI.3.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beförderung des Fremdenführers vom vereinbarten Ort an den Erfüllungsort des Auftrags mit einem entsprechenden Verkehrsmittel im Hinblick auf die Entfernung der Orte sicherzustellen, wenn aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.3.7. Im Falle der eigenen Beförderung des Fremdenführers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer dessen Reisekosten wie auch die auf dem Weg zum Realisierungsort des Auftrags verbrachte Zeit in voller Höhe zu erstatten, wenn aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.3.8. Wenn der Bedarf der Unterbringung besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unterbringung des Fremdenführers in einem Einzelzimmer mit Bad/WC sicherzustellen; wenn das nicht sichergestellt wird, stellt der Auftragnehmer das auf Kosten des Auftraggebers sicher, sofern aus der bestätigten Bestellung nichts anderes hervorgeht.
VI.3.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fremdenführer eine Pause zur Verpflegung und Erholung in Länge von mindestens einer halben Stunde zu ermöglichen, und zwar spätestens nach vier Stunden Fremdenführung.
VI.3.10. Unter einem Fremdenführertag werden für die Zwecke dieser AGB 8 Stunden einschließlich Pausen verstanden.
VI.3.11. Dem Auftragnehmer entsteht das Recht auf Vergütung für die Zeit, die vom Fremdenführer in Zusammenhang mit der Gewährung der Fremdenführung versäumt wurde.
VI.3.12. Der Auftragnehmer trägt nicht die Verantwortung für eventuelle Folgen, die mit der Verletzung des Urheberrechts auf der Grundlage der gemäß den Dispositionen des Auftraggebers durchgeführten Fremdenführerdienstleistungen verbunden sind.
VI.4. ALLGEMEIN
VI.4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Umstände zu informieren, die entscheidenden Einfluss auf die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Erstattung des Auftrags haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer insbesondere darüber zu informieren, ob es zur Einreichung eines Antrags auf ein gegen den Auftraggeber geführtes Insolvenzverfahren, zur Erklärung seiner Insolvenz, zum Eintritt des Auftraggebers in Liquidation oder zu anderen Handlungen, die zur Beendigung der Tätigkeit des Auftraggebers führen, zur Anordnung der Zwangsvollstreckung gegen den Auftraggeber oder zu einer Vollstreckungsanordnung gegen den Auftraggeber kam.
VI.4.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle mit dem Leistungsgegenstand verbundenen Handlungen geheim zu halten, und außerdem verpflichtet er sich, dass er alle Materialien, die ihm der Auftraggeber vorlegt, als Gegenstand des Geschäftsgeheimnisses ansehen wird. Nicht als Geschäftsgeheimnis angesehen wird eine Angabe, die öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich ist, oder eine Angabe, die einem Dritten auf der Grundlage einer Rechtsvorschrift oder einer Entscheidung des zuständigen Gerichtsorgans oder eines anderen berechtigten Organs der Staatsverwaltung mitgeteilt werden muss.
VII. Reklamationen
VII.1 Die Übersetzung / das Dolmetschen / die Fremdenführung hat in den Fällen Fehler, wenn es nicht in Einklang mit der Bestellung durchgeführt wurde. In den sonstigen Fällen wird angenommen, dass der Auftrag ordentlich ausgeführt wurde.
VII.2 Eine Reklamation wird schriftlich geltend gemacht. In der schriftlichen Reklamation muss ihr Grund aufgeführt und der Charakter der Fehler beschrieben oder ggf. durch eine Aufzeichnung belegt werden. Eine Reklamation berechtigt den Auftraggeber in keinem Fall zur Nichteinhaltung der Fälligkeit der Rechnungen für den ausgeführten Auftrag.
VII.3 Wenn der Auftragnehmer die Reklamation des Auftraggebers als begründet anerkennt, wird diesem ein entsprechender Preisnachlass gewährt.
VII.4 Wenn zwischen den Vertragsparteien ein Streit entsteht, der sich auf die Berechtigung rechtzeitig geltend gemachter Ansprüche des Auftraggebers aus der Mängelhaftung bezieht, verpflichten die Parteien sich, diesen Streit auf außergerichtlichem Wege beizulegen, und zwar in Form eines Sachverständigengutachtens eines unabhängigen Schiedsrichters. Die Höhe eines eventuellen Preisnachlasses ist in diesem Fall vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens abhängig.
VII.5 Die Vorauszahlung, die mit der Anfertigung des Sachverständigengutachtens des unabhängigen Schiedsrichters gemäß der Bestimmung von VII.4 dieses Punkts verbunden ist, ist sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten verpflichtet, wobei die abschließende Abrechnung gemäß dem Grad des Erfolgs im Reklamationsverfahren durchgeführt wird.
VII.6 Für einen eventuellen Schaden, der durch Fehler des ausgeführten Auftrags verursacht wird, haftet der Auftragnehmer, und zwar bis zur Höhe des Auftragspreises.
VII.7 Ansprüche, die aus der Mängelhaftung hervorgehen, erlöschen, wenn sie verspätet geltend gemacht werden.
VII.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ansprüche aus der Mängelhaftung des betreffenden Auftrags schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach der Feststellung der Fehler, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung/Realisierung des Auftrags geltend zu machen.
VII.9 Nach Ablauf der in Absatz VII.8 aufgeführten Frist sind die Fehler verspätet geltend gemacht, und der Anspruch auf Reklamation erlischt.
VIII. Auftragspreis
VIII.1 Unterlage für die Preiskalkulation des Auftrags ist die gültige Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers und die dort aufgeführte Art für die Preisberechnung. Preisnachlässe, die Stammkunden gewährt werden, Mengenrabatte sowie einmalige Rabattaktionen sind ebenfalls in der Preisliste geregelt.
VIII.2 Für die Festlegung der Höhe der Stornogebühren für den Fall der Stornierung der Bestellung durch den Auftraggeber ist die Übersicht über die Stornogebühren in der Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers ausschlaggebend.
VIII.3 Wenn der vorläufige Preis des Auftrags nur von der geschätzten Anzahl der Einheiten ausgeht, richtet sich die Preiskalkulation nach der wirklichen Anzahl der Einheiten der gelieferten Dienstleistung /Zeichen, Stunden, Normseiten usw./, und zwar in Einklang mit der Bestellung. Wenn es sich um ein Preisangebot mit garantiertem Preis handelt, dann ist der Preis gemäß dem Preisangebot endgültig und für beide Parteien verbindlich.
VIII.4 Alle in der Dienstleistungspreisliste aufgeführten Preise sind in CZK und ohne MWSt. Auf den abschließenden Preis des Auftrags wird die gesetzliche MWSt. aufgeschlagen.
VIII.5 Die Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers – der entsprechenden Geschäftsstelle – ist ein integraler Bestandteil dieser AGB.
IX. Zahlungsbedingungen
IX.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Steuerbeleg, einschließlich der gesetzlichen MWSt., auszustellen, und zwar im Augenblick der Ausführung des Auftrags gemäß der bestätigten Bestellung.
IX.2 Unterlage für die Erstattung des Auftragspreises ist der vom Auftragnehmer ausgestellte Steuerbeleg, der an dem Tag fällig ist, der in diesem Steuerbeleg aufgeführt ist.
IX.3 Bei einem Verzug mit der Erstattung der Rechnung von Seiten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % vom geschuldeten Betrag für jeden Verzugstag.
IX.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine Anzahlungsrechnung auszustellen, die in dem Termin fällig ist, der auf der Rechnung ausgestellt ist.
IX.5 Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer mehrere Verpflichtungen aus dem Titel realisierter Aufträge erstatten soll und die gewährte Leistung nicht zur Erstattung aller Verpflichtungen genügt, wird die erhaltene Erstattung der Verpflichtung zugeordnet, die zuerst fällig ist, und zwar einschließlich des Zubehörs der Verpflichtung, auch wenn der Auftraggeber es anders bestimmt.
X. Vertragsrücktritt und Schadensersatz
X.1 Jede der Vertragsparteien hat das Recht, dann vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Abschluss der Vertragsbeziehung auf ihrer Seite nicht zu beseitigende Hindernisse auftraten, die an der Erfüllung der Verpflichtung hindern. Der Vertragsrücktritt ist gegenüber der anderen der Vertragsparteien mit der Zustellung der schriftlichen Willensäußerung über den Vertragsrücktritt einer der Vertragsparteien wirksam.
X.2 Im Fall des Rücktritts vom Vertrag von Seiten des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer die sog. Stornogebühr zu bezahlen. Die Höhe der Stornogebühr geht aus der Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers hervor.
X.3 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für einen Schaden, der diesem aus der Nichtrealisierung eines abgeschlossenen Vertrags entsteht, sofern das aus unvorhersehbaren Gründen und unabwendbaren Ereignissen geschieht, die der Auftragnehmer nicht verhindern konnte.
X.4 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber legen die Begrenzung des Schadensersatzes fest /um Zweifel auszuschließen wird unter der Begrenzung des Schadensersatzes die Maximierung des Umfangs aller Schäden verstanden, die dem Auftraggeber aufgrund der Realisierung des Auftrags durch den Auftragnehmer wie auch aufgrund der eigentlichen Existenz des aufgeführten Auftrags gemäß der bestätigten Bestellung entstehen können/, und zwar höchstens bis zu 100 % vom Auftragspreis, wobei sie gleichzeitig den Ersatz indirekter Schäden ausschließen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die so festgesetzte Begrenzung des Schadensersatzes und seiner Höhe seiner möglichen Vorhersehbarkeit im Sinne des § 379 des Handelsgesetzbuches entsprechen.
XI. Sonderbestimmungen
XI.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers die externen Übersetzer / Dolmetscher / Fremdenführer des Auftragnehmers nicht zu kontaktieren. Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag ist ausschließlich die betreffende Geschäftsstelle des Auftragnehmers und deren Personal zuständig. Das betrifft sowohl fachliche Angelegenheiten als auch geschäftliche Angelegenheiten. Alle Vereinbarungen, die anders als mittels der Geschäftsstelle des Auftragnehmers gemacht werden, sind ungültig, und für den Auftragnehmer entstehen keinerlei Verpflichtungen aus ihnen.
XI.2 Der Auftragnehmer trägt nicht die Verantwortung für eventuelle Folgen, die mit der Verletzung des Urheberrechts infolge der Realisierung des Auftrags gemäß der Bestellung verbunden sind.
XII. Salvatorische Klausel
XII.1 Wenn eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags, dessen Anlage sie sind, ungültig oder unwirksam ist oder wird oder als solche angesehen oder ggf. durch eine rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Organs ordnungsgemäß zu einer solchen erklärt werden sollte /im Folgenden nur betroffene Bestimmung/, hat diese Tatsache keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Wirksamkeit dieser Bedingungen oder des Vertrags insgesamt. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Fall der Notwendigkeit, des Bedarfs oder der Pflicht, die durch eine Entscheidung eines zuständigen Organs festgelegt wurde, eine solche betroffene Bestimmung durch eine neue, gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die durch ihren Charakter und Inhalt den beabsichtigten Zweck der betroffenen Bestimmungen am besten ersetzt.
XIII. Schlussbestimmungen
XIII.1. Die Fassung dieser AGB ist für die beteiligten Vertragsparteien verbindlich, sofern aus den AGB nichts anderes hervorgeht.
XIII.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuelle Fassung der gültigen und wirksamen AGB steht für den Auftraggeber auf den Webseiten des Auftragnehmers zur Verfügung. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB treten zum Datum der Herausgabe der aktuellen AGB und ihrer Veröffentlichung auf den Webseiten des Auftragnehmers in Kraft.
XIII.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich vor der Absendung der Bestellung an den Auftragnehmer mit der aktuellen Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers und der Fassung der aktuellen AGB des Auftragnehmers, die für die Vertragsbeziehung ab dem Tag ihrer Wirksamkeit verbindlich sind, bekannt zu machen, und durch die Zusendung der Bestellung an den Auftragnehmer bestätigt er, dass er sich mit der aktuellen Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers und den aktuellen AGB des Auftragnehmers bekannt machte.
XIII.4. Das zuständige Gericht für die Lösung eventueller Gerichtsstreite ist immer das sachlich und örtlich zuständige Gericht gemäß dem Sitz des Auftragnehmers.
XIII.5. Im Sinne von § 273 des Handelsgesetzbuches werden diese Geschäftsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft I.L.T.S. Praha, s.r.o., mit Sitz Washingtonova 5, 110 00 Prag 1, IČO (Id.-Nr.): 27394701, angesehen und sind für alle ihre Geschäftsstellen sowie für Auftraggeber ab dem 01.04.2009 bis zum Zeitpunkt, an dem sie bei Bedarf durch eine neue Fassung ersetzt werden, gültig, wirksam und verbindlich.
Diese Geschäftsbedingungen wurden am 01.04.2009 verkündet.